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Da die Artikel zum Süweda-Skandal auf
mysteriöse Weise aus dem Infosat-Internet-Archiv verschwunden sind, hier zwei der
älteren Artikel als *.pdf-File zum Download und der aktuellere (August 1996) unter diesem
kurzen Vorwort als Html-Datei allerdings ohne die Pressespiegel (Wirtschaftswoche,
Spiegel, Zeit) und ohne die entsprechenden Fotos. Wer sich ernsthaft für die Thematik
interessiert, kann die Infosat-Jahres CD 1996 bei Infosat direkt ordern. Dort sind die
entsprechenden Artikel mit allen Features als pdf-Datei zugänglich.
Leider ist bis heute
(2005) nicht allzuviel in Sachen
Süweda passiert. Das Warum" geht unter anderem auch aus dem folgenden Artikel
hervor, der allerdings ein "follow up" der beiden anderen Artikel und einiger
anderer Berichte in Infosat ist. Viel Spaß bei der Lektüre.
Zusätzliche und überaus interessante
Informationen über die Aktivitäten der Hauptakteure bietet Ingo Heinemann mit
diesem Link :
http://www.agpf.de/
Alexander
Hast

Heute (7. August
2011) kam eine Email von Wolfgang Preuß bei mir an, die
Leser des Artikels zur Süweda-Affäre in Betracht ziehen sollten:
Unterhaltung: Süweda Skandal
Betreff: Süweda Skandal
Sehr geehrter Herr Hast
anbei eine Meldung zum Gerichtsverfahren im Jahre
1999. Alle Angeklagten, Vorstände und Aufsichtsräte der AGFB und Süweda sind
1.Klasse freigesprochen worden.
Viele Grüße aus Deutschland
http://www.buddha-museum.de/
Wolfgang Preuß
und hier der
Anhang, zu dessen Wahrheitsgehalt ich nichts sagen kann, da ich ihn nicht
selbst recherchiert habe:
AGFB
Verfahren gegen Beirat eingestellt
Ad hoc, 22.03.1999
Die 10.
Strafkammer beim Landgericht Koblenz hat das gegen Wolfgang Preuß gerichtete
Verfahren wegen angeblichen Prospekt- und Anlagebetrugs durch Urteilsspruch
eingestellt. Wolfgang Preuß, ehemaliger Chef der Mainzer Süweda AG und
Beirat der AGFB AG (DE0005008809) ist seit der Verschmelzung der Süweda auf
die PrimaCom AG einer der Großaktionäre von PrimaCom AG, dem drittgrößten
privaten Kabelnetzbetreiber in Deutschland.
Das Gericht folgt damit der Einlassung von Wolfgang Preuß, wonach sämtliche
Vorwürfe gegen ihn in sachlicher und rechtlicher Hinsicht von Anfang an
haltlos waren. Mit seiner Entscheidung, die nur noch beim BGH auf
Revisionsgründe hin untersucht werden kann, setzte das Gericht einen
vorläufigen Schlußstrich unter das seit 1992 laufende Verfahren.
Preuß betonte in der Hauptverhandlung sein Befremden über das vom OLG
Koblenz verfügte Anklageverfahren, da zuvor sowohl Staatsanwaltschaft als
auch Generalstaatsanwaltschaft nach zweijähriger Überprüfung jedweder
Anschuldigungen zu umfassend begründeten Einstellungsverfügungen gekommen
waren. Preuß sieht das Verfahren als eine von interessierter Seite
konsequent gegen ihn und die AGFB/Süweda-Gruppe betriebene
Diffamierungskampagne, die aus einer Inszenierung geschickt manipulierter
Geschäftsdaten und dem gezielten Mißbrauch juristischer
Verfahrensmöglichkeiten bestanden habe.
Kombiniert mit wirkungsvoll plazierten aber inhaltlich falschen
"Exklusiv-Informationen" seien ihm und der AGFB/Süweda-Gruppe durch
Presseveröffentlichungen erheblicher
Schaden entstanden, der sich insbesondere durch Vertrauensverlust bei
Banken, Geschäftspartnern und AGFB Aktionären niedergeschlagen habe, was
erkennbar beabsichtigt
war. Demgegenüber seien zu keinem Zeitpunkt Vorwürfe gegen Vorstand,
Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfer, Sondergutachter und Aufsichtsbehörde
gerechtfertigt gewesen.
©
1998 - 2004 aktiencheck.de
AG

Der erste große Artikel
zum Süweda-Skandal. Download als pdf-Datei
Der zweite große Artikel zum Süweda-Skandal. Download als
pdf-Datei
Und hier der dritte Artikel:
Aus Infosat Ausgabe 8/96, Nr. 101
Endlich wird ermittelt:
Süweda/AGFB-Affäre
bald vor Gericht
Wirtschaftsministerium deckte die Machenschaften Politische Konsequenzen
gefordert
Von Alexander Hast
Dementieren wollte die Pressestelle des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums
die Tatsachen in der Infosat-Anfrage nicht. Die einzige Aussage des Pressesprechers
Andreas Valentin beschränkte sich darauf, zu erklären, daß das Ministerium wegen einer
parlamentarischen Kleinen Anfrage, die in der Angelegenheit AGFB von der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen gestellt wurde, keinen Kommentar abgebe. Infosat hatte von einem Treffen
zwischen Süweda-Chef Preuß und dem Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Ernst
Eggers erfahren, in dem Wirtschaftsminister Brüderle dem in Bedrängnis geratenen Preuß
durch Eggers offenbar umfassende Amnestie zusagen konnte.
1. Trifft der Bericht des Herrn Preuß zu, den er im kleinen Kreis gab und in dem er
erklärte, er habe sich vergangene Woche unter vier Augen mit Herrn Eggers getroffen? (Den
Ort kann ich Ihnen notfalls nennen, falls er Herrn Eggers entfallen sein sollte)
2. Trifft es überdies zu, daß Herr Eggers weiterhin die Unterstützung der
AGFB/Süweda zur Beibehaltung des UBG-Status zugesagt hat?
3. Wird damit die - nach dem OLG-Beschluß - unzulässigerweise gewährte Anerkennung
der UBG beibehalten?
4. Ist daraus abzuleiten, daß auch der Steuervorteil in Höhe von mindestens 15
Millionen Mark weiterhin unzulässigerweise gewährt wird?
5. Wurden diese Zusagen in Absprache mit dem rheinland-pfälzischen Wirtschaftsminister
Rainer Brüderle getroffen?
Soweit die nicht dementierten Fragen. Ein falsches Dementi hätte wohl auch nach den
bisherigen Vorgängen, die eigentlich schon mehrfach ausgereicht hätten,
Wirtschaftsminister Brüderle nahezulegen, seinen Hut zu nehmen, weitere fatale Folgen.
Konnte sich das Wirtschaftsministerium - ungeachtet der Tatsachen - bisher noch darauf
berufen, daß die Staatsanwaltschaft alle Klagen und Anzeigen mit haarsträubenden
Begründungen ad acta legte, zwang nun das Oberlandesgericht Koblenz die Koblenzer
Staatsanwälte mit deutlichen Worten dazu, die Ermittlungen gegen - auch ehemalige
-AGFB-Vorstands- und -Aufsichtsratsmitglieder einzuleiten. Eine Forderung, die Infosat
bereits vor Monaten erhoben hatte.
Unter den Tisch zu kehren ist die Angelegenheit nun ohnehin nicht mehr, denn sowohl das
bekannte Hamburger Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL als auch die renommierte
Wirtschaftszeitschrift Wirtschaftswoche (siehe Pressespiegel) haben sich nach dem
Beschluß der Koblenzer Richter dieser Thematik angenommen. Die Wirtschaftswoche hatte
bereits 1993 über einige bedenkliche Hintergründe der AGFB/Süweda-Affäre geschrieben.
Ehrenwort im Mainzer Landtag
Infosat berichtete in den vergangenen Monaten mehrfach über die ungeheuerlichen
wirtschaftlichen und politischen Vorgänge um die von Wolfgang Preuß dirigierten
Unternehmen AGFB und Süweda. In einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgrund
der Infosat-Berichterstattung im rheinland-pfälzischen Landtag initiierten Aktuellen
Stunde wurden die Berichte vor allem von FDP und SPD - ins Reich der Märchen
verwiesen. Für die beiden Landes-parteien erweist sich diese Aktuelle Stunde denn auch im
Nachhinein als lautstarke Ehrenwort"-Konferenz. Denn Bescheid wußten die
Parteien FDP, CDU und SPD wie Infosat dediziert nachgewiesen hat trotz ihrer
polemischen Attacken auf Infosat und ihrer Behauptungen, alles sei aus der Luft gegriffen,
allemal. Allein schon, weil etliche ihrer Mitglieder tief in die Affäre verstrickt sind.
Wer also in der Aktuellen Stunde die Affäre geleugnet hat, wird ohne Frage gute Gründe
dafür haben.
Die GRÜNEN fordern Konsequenzen
Mit einer Kleinen Anfrage wollen die Bündnisgrünen - die als einzige Partei von sich
behaupten können, daß sie nicht in den Skandal verwickelt sind - jetzt erneut versuchen,
etwas Licht in das Dickicht um die Rolle der Landesregierung bei der AGFB/Süweda-Affäre
zu bringen. Insbesondere fragen Die Grünen nach möglichen Konsequenzen aus der
OLG-Entscheidung bezüglich der Anerkennung der AGFB als
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und den daraus folgenden Steuerbefreiungen.
Aber diese Antwort hat Staatssekretär Ernst Eggers dem Süweda/AGFB-Lenker Wolfgang
Preuß wohl bereits unter vier Augen gegeben. Ob Eggers Zusagen unter dem Druck des
Landtages und der Öffentlichkeit zu halten sind, bleibt abzuwarten. Der
wirtschaftspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis
90/Die Grünen, Dietmar Rieth, will weiter nachhaken: Die vollmundigen
Versicherungen des Hauses Brüderle", so Rieth, scheinen doch auf wackligen,
wenn nicht gar auf zu kurzen Beinen zu stehen. Wenn das OLG Koblenz jetzt die Erhebung
einer Anklage erzwingt, stellt sich erneut die Frage, inwieweit Wirtschaftsminister
Brüderle nicht doch Mitverantwortung für den AGFB-Aktienskandal trägt, weil die
Schutzvorschriften des UBGG für AnlegerInnen nicht ausreichend berücksichtigt
wurden".
Brüderle verhinderte Berichte
Die Infosat-Artikel wurden bisher ebenso wie diese Aktuelle Stunde - von der
rheinland-pfälzischen Tagespresse gänzlich ignoriert. Nur der Südwestfunk befand das
Thema für wichtig genug, zwei Beiträge im regionalen Fernsehen zu bringen, die die
Infosat-Recherchen bestätigten. Da sich die Infosat-Enthüllungen während des
rheinland-pfälzischen Wahlkampfes abspielten, mußte Brüderle verhindern, daß die
Wähler aus der Tagespresse die Wahrheit über die dubiosen Praktiken des
Wirtschaftsministeriums und der FDP erfuhren. Brüderle, der seinerzeit von den
rheinland-pfälzischen Zeitungsmonopolisten an die Macht geschrieben wurde, intervenierte
erfolgreich. Bereits geschriebene Berichte, so ist zu hören, blieben liegen und kamen bei
den Zeitungen nicht ins Blatt. Brüderle, so konnte Infosat erfahren, hatte den
rheinland-pfälzischen Verlegern, die neben allen Tageszeitungen auch die privaten
Radiosender RPR 1 und RPR 2 kontrollieren, sicherheitshalber noch die Sendefrequenzen des
Konkurrenten RadioRopa versprochen. Auch dieser erstaunliche Deal scheint sich nun zu
bewahrheiten. Ein Kollege kommentierte das Schweigen der Tagespresse mit einem einzigen
Wort: Texthuren".
Die Süweda/AGFB-Affäre Einige Hintergründe
Ärger gab es schon lange um die Unternehmen der Preuß-Gruppe, zu der neben der
Verkabelungsfirma Süweda auch eine sehr unübersichtliche Konstellation diverser Tochter-
und Beteiligungsunternehmen gehört. Im Kreuzfeuer der Kritik stehen derzeit die
sogenannten Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, kurz UBG. Die erste vom Mainzer
Wirtschaftsministerium nach diesem Gesetz förmlich als UBG anerkannte Firma hatte der
gelernte Fernmeldetechniker und Chef der von ihm 1983 gegründeten Süweda, Wolfgang
Preuß, bereits 1988 unter dem Namen "Aktiengesellschaft für Beteiligungen an
Telekommunikationsunternehmen" (AGFB) ins Leben gerufen. Mit dem werbewirksamen
Hinweis auf die Anlegerschutzvorschriften des UBGG hatte die AGFB auf dem grauen
Kapitalmarkt bei mehr als 2.000 Kleinaktionären über 150 Millionen Mark eingesammelt.
Land soll Schaden ersetzen
Mit dem Geld dieser Aktionäre wirtschaftete sich die AGFB ins Chaos. Nicht aber ohne
1991 mit 80 Prozent AGFB-Beteiligung an der Gesellschaft TEKOMAG ein weiteres
UBG-Abenteuer zu beginnen. Abenteuerlich war es schließlich nur für die Aktionäre der
AGFB/TEKOMAG, die den Großteil ihres Geldes verloren. Die Initiatoren und Lenker der
Unternehmen haben dagegen keine Probleme. Verschiedene Verstöße der Gesellschaften gegen
das UBG-Gesetz, die von den geprellten Aktionären angeprangert wurden, versuchte das
Wirtschaftsministerium unter FDP-Minister Rainer Brüderle - auch im eigenen Interesse -
zu vertuschen. Immerhin geht es um einen Schaden der Anleger von rund 250 Millionen Mark,
für den die geprellten Aktionäre notfalls auch das Land in Regreß nehmen wollen. Für
die Überwachung der UBGs ist nämlich das Wirtschaftsministerium zuständig.
Wirtschaftsministerium nur unfähig?
Voraussetzung für die Befreiung einer Firma als anerkannte UBG von der Gewerbe- und
Vermögenssteuer ist ein eingezahltes Grundkapital von mindestens zwei Millionen Mark. So
steht es in § 2 UBGG. Die TEKOMAG verfügte nur über ein eingezahltes Grundkapital von
1,25 Millionen Mark. Eine Tatsache, die vom rheinland-pfälzischen
FDP-Wirtschaftsministerium als Anerkennungs- und Überwachungsbehörde hartnäckig
ignoriert wurde. Dem Unternehmen wurde gar auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Staatssekretär Eymael am 27. Juli 1995
attestiert: "Nach § 16 UBGG sind Gesellschaften als
Unternehmensbeteiligungsgesellschaften anzuerkennen, wenn sie die Voraussetzungen von § 2
UBGG erfüllen und der Antrag nach § 15 des Gesetzes ordnungsgemäß und vollständig
gestellt ist. Diese Voraussetzungen waren in beiden Fällen erfüllt." Und weiter:
"Die Überprüfung der Geschäftsberichte und die darüber hinaus eingeleiteten
Überprüfungen ergaben bisher keine Veranlassung für einen Widerruf oder eine Rücknahme
der Anerkennung. Auflagen wurden ebenfalls nicht erlassen."
Die 5-Millionen-Erklärung von Minister Brüderle
Auf die Behauptungen von Eymael setzte der Sprecher des Wirtschaftsministeriums,
Valentin, noch die Erklärung, daß nach "den dem Wirtschaftsministerium vorgelegten
Informationen" davon ausgegangen werden konnte, daß "die Einzahlung des
Grundkapitals in Höhe von zwei Millionen Mark bereits erfolgt war, als im Januar 1991 die
Anerkennung der TEKOMAG erfolgte." Auch Minister Brüderle schaltete sich auf eine
weitere Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, die ihm öffentlich "Krumme Wege"
vorgeworfen hatten, ein. Er legte am 28. September 1995 sicherheitshalber noch drei
Millionen Mark nach: "Als Anfang 1991 die Anerkennung der TEKOMAG als
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft erfolgte, konnte nach den vorgelegten Unterlagen
davon ausgegangen werden, daß die Einzahlung des Grundkapitals in Höhe von 5 Mio. DM
bereits erfolgt war." Eine erstaunliche Erklärung, da dem Wirtschaftsministerium
einer Vielzahl gleichlautender Unterlagen, zum Beispiel auch die Einzahlungsbestätigung
der Landesbank über 1,25 Millionen Mark, bei der Anerkennung und Kontrolle der UBG-Firmen
bekannt sein mußte, daß nie höhere Einlagen als eben diese 1,25 Millionen Mark
vorhanden waren. Ein Schuft, der Böses dabei denkt, auch im Hinblick auf die Tatsache,
daß Brüderles Staatssekretär Ernst Eggers vor seinem Wechsel ins Wirtschaftsministerium
in der BFE-AG, zu Eggers Zeiten noch ein Süweda-Unternehmen, stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender war.
Spende für Eggers
Auch daß eine Spende der Süweda-AG, die in Höhe von 5.000 Mark an den
FDP-Kreisverband Bad Neuenahr-Ahrweiler, dem Eggers vorsitzt, geflossen sein soll, steht
wohl in keinem Zusammenhang mit dem Nutzen, den der Staatssekretär der Süweda brachte.
Die angenommene Summe von 5.000 Mark wurde übrigens zwischenzeitlich von den
AGFB/Süweda-Anwälten korrigiert: Es sind, so die Kanzlei Kleber, Eble, Hock, nur - oder
immerhin - 2.000 Mark gewesen. Durch einen Beschwerdebrief von Bündnis 90/Die Grünen
wurde auch Ministerpräsident Kurt Beck über die Informationspolitik des
Wirtschaftsministeriums in Kenntnis gesetzt. Auch detaillierte Unterlagen über die
Vorgänge um die Unternehmensgruppe liegen Beck bereits vor. Der Ministerpräsident
äußert sich allerdings bis heute nicht zu den Vorwürfen gegen seinen
Wirtschaftsminister.
Brüderles Ministerium ist also mittlerweile bei der Protektion von AGFB/Süweda und
TEKOMAG in arge Erklärungsnot geraten. Schützenhilfe scheint seinen FDP-Parteifreunden
schon seit einiger Zeit das Justizministerium unter Minister Peter Caesar (FDP) zu bieten.
Durch entsprechende Unterlagen untermauerte Strafanzeigen gegen die Süweda/AGFB und
Tochterunternehmen laufen bei den Strafermittlungsbehörden in Koblenz grundsätzlich ins
Leere. Nicht nur die Betroffen selbst vermuten dabei, ob der Vielzahl von zum Teil
grotesker Ungereimtheiten und der Umgehung von Belastungszeugen, einen gewissen
Zusammenhang zwischen den engen Beziehungen der Firmengruppe zum Land und den teilweise
erstaunlichen Aktivitäten der damit befaßten Justizbehörden.
Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaft
Einer der betroffenen Kleinaktionäre, ein Anwalt aus Baden-Württemberg, der Anzeige
erstattet und auch auf unübersehbare parteipolitische Verbindungen hingewiesen hatte,
wurde von einem Koblenzer OLG-Senat gar dazu gezwungen, sich nicht mehr darüber zu
äußern, was und vor allem wer Gegenstand der erhobenen Vorwürfe ist, da es für die
Betroffenen eine Beleidigung darstelle. Daß von der betroffenen Staatsanwaltschaft in
einigen Fällen nicht einmal ansatzweise gesetzeskonform ermittelt worden sein soll,
verblüffte Insider, denen einschlägige Verflechtungen von Angehörigen der Koblenzer
Justiz - unter anderem durch Sektenzugehörigkeit - bekannt waren, eigentlich kaum. Gegen
die "mauernde" Staatsanwaltschaft wurde wegen "Strafvereitelung im
Amt" Anzeige erstattet. Ein Klageerzwingungsverfahren hatte jetzt Erfolg.
OLG-Koblenz zwingt Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen
Während die Staatsanwaltschaft dem Justizministerium unterstellt ist, also auf
Anweisungen reagieren muß, sind die Richter unabhängig. Und diese Unabhängigkeit
nutzten jetzt Koblenzer Richter, die sich mit dem Klageerzwingungsverfahren in Sachen
AGFB/Süweda befaßten. Die Richter wiesen die Staatsanwaltschaft nun an zu ermitteln, was
diese, wie Infosat auch mehrfach berichtete, bis dato entweder gar nicht oder überaus
seltsam getan hat. Es ist zu hoffen, daß im Zuge der neuen Konstellation auch einmal
aufgedeckt wird, aus welchen Gründen die Staatsanwaltschaft die gesetzwidrigen Aktionen
der AGFB/Süweda gedeckt hat und decken konnte. Es sollte auch der Frage nachgegangen
werden, ob die Anweisungen dazu wie Infosat aufgrund der Weisungsgebundenheit der
Staatsanwaltschaft vermutet hatte - aus dem Mainzer Justizministerium kamen. Welcher
Staatsanwalt würde potentiell beruflichen Selbstmord begehen, wenn er nicht die
Rückendeckung der vorgesetzten Behörde hätte? Hier wäre die Politik gefordert, endlich
einmal in Rheinland-Filz aufzuräumen und die Schäden der Vergangenheit auf anständige
Weise in Ordnung zu bringen.
Prominente im Zwielicht
Die Ermittlungen richten sich außer gegen Erwin Kleber auch gegen Prominente, die sich
von ihren Posten erhebliche Vorteile versprochen haben. Auch der ehemalige technische
Direktor des Südwestfunks, Prof. Dr. Wolfgang Krank, gehört zu dem erlauchten Kreis, der
seine Vorteile sah und wahrnahm. Abgesehen davon, daß er seinen Sohn in einem der
Preuß-Unternehmen unterbringen konnte, gab es auch schon in Südwestfunk-Zeiten
interessante Verflechtungen zwischen Wolfgang Krank und Preuß nahestehenden Unternehmen,
die unter anderem für den Südwestfunk tätig wurden. Unrechtsbewußtsein zeigt auch der
ehemalige AGFB-Vorstand und frühere Präsident der IHK Mainz, Reinhard Ludwig Jagdt,
nicht: Seine Sorge gilt, wie seinen bisherigen Äußerungen zu entnehmen war, bei der
AGFB/Süweda-Affäre wohl mehr dem Einfluß der aufgeflogenen Machenschaften auf den Kurs
der Aktie und nicht der Bereinigung des Skandals und der Entschädigung
Betroffener.
Sumpf trockenlegen
Den Sumpf der Machenschaften um die Süweda/AGFB-Unternehmen trockenzulegen ist eine
überaus langwierige Beschäftigung. Haben sich die Richter des Koblenzer OLG diesmal doch
nur mit einem kleinen Teil der gesamten Vorgänge beschäftigen können. Allein die
Unterlagen, zu denen Infosat Zugang hat, geben ein Vielfaches der vom Gericht
festgestellten Verfehlungen und die entsprechenden Zusammenhänge preis (siehe auch
Infosat Ausgaben 11/95 (Nr. 92), 12/95 (Nr. 93), 1/96 (Nr. 94), 3/96 (Nr. 96), 4/96 (Nr.
97), 8/96 (Nr. 101)). Die Serie wird fortgesetzt.
-aha-
Pressespiegel hierzu: Wirtschaftswoche Nr. 34 vom 15.8.1996
Hier noch ein Kasten, der am Anfang des Artikels eingefügt war:
CDU-Wahlwerbung als "Süweda-Werbeprospekt" getarnt:
Der Staatsanwaltschaft
drängt sich auf...
Vorwürfe wegen Steuerhinterziehung gegen Süweda-Chef Preuß -
Staatsanwaltschaftprüfte angeblich CDU-Broschüre und fand "Süweda-Werbung"
Mit erstaunlichem Einsatz bemühte sich die Koblenzer Staatsanwaltschaft, wie Insider
vermuten, unter anderem auf Veranlassung der FDP-Regierungsmitglieder, Ermittlungen gegen
die SÜWEDA/ AGFB und deren Chef Wolfgang Preuß zu vermeiden. Insider vermuten bei den
erstaunlichen Vorgängen um die Süweda/AGFB-Strafanzeigen eine Kombination verschiedener
Verbindungen. Einerseits läßt der Wechsel des heutigen Staatssekretärs im
Wirtschaftsministerium, Ernst Eggers, von der Preuß-Firma BFE ins Wirtschaftsministerium
- zeitnah mit einer Süweda-Parteispende an Eggers Kreisverband - etwas nachdenklich
werden, wenn es darum geht, daß dem Wirtschaftsministerium vorgeworfen wird, seiner
Kontrollpflicht nicht nachgekommen zu sein. Auch als ehemaliger Preuß-Firmenangehöriger
sollte Eggers oder zumindest einer der Mitarbeiter im Wirtschaftsministerium in der Lage
sein, ein Gesetz zu lesen und vielleicht gar zu verstehen. Auf der anderen Seite gehört,
so ein Bericht des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, auch ein Richter am
Oberverwaltungsgericht Ko-blenz, Hans-Christian Reusch, zu den Jüngern des Mahesh
Maharishi Yogi, zu denen auch Wolfgang Preuß zählt.
Daß der FDP-Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt ist, ist
kein Geheimnis, und daß der Wirtschaftsminister Rainer Brüderle, der auf Wahlplakaten
mit dem Slogan "Steuern senken" wirbt, ebenfalls der FDP angehört, ist auch
bekannt. Brüderle verstieg sich am 28. September 1995 zu der Behauptung: "Als Anfang
1991 die Anerkennung der TEKOMAG als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft erfolgte, konnte
nach den vorgelegten Unterlagen davon ausgegangen werden, daß die Einzahlung des
Grundkapitals in Höhe von 5 Mio. DM bereits erfolgt war." Eine erstaunliche
Erklärung, da dem Wirtschaftsministerium nachweislich aufgrund einer Vielzahl
gleichlautender Unterlagen, zum Beispiel auch die Einzahlungsbestätigung der Landesbank
über 1,25 Millionen Mark, bei der Anerkennung und Kontrolle der UBG-Firmen bekannt sein
mußte, daß nie höhere Einlagen als eben diese 1,25 Millionen Mark vorhanden waren. Vor
diesem Hintergrund erscheint auch die Weigerung der Staatsanwaltschaft Koblenz plausibel
gegen Wolfgang Preuß zu ermitteln. Eine Strafanzeige vom 12. Oktober 1994 gegen Wolfgang
Preuß wegen Steuerhinterziehung wurde von der Staatsanwaltschaft wie folgt beschieden:
"Sehr geehrter Herr...,
ich lehne es ab, die Ermittlungen aufgrund Ihrer o.a.
Strafanzeige aufzunehmen. Außer bloßen Spekulationen und Vermutungen enthält Ihre
Anzeige keinen konkreten zureichenden Anhaltspunkt für ein strafbares Verhalten. Sie
legen dem Beschuldigten zur Last, als Verantwortlicher der Fa. SÜWEDA AG in Mainz einen
Betrag von 102.600,00 DM als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht zu haben, obwohl
es sich um eine Parteispende zugunsten des Zeugen Dr. Herbert Schmidt (CDU) gehandelt
haben soll. Ihre Anzeige stützen Sie allein darauf, daß in der Ermittlungsakte der
Staatsanwaltschaft Koblenz, Az....., der o.g. Betrag in einem Verwendungsnachweis für ein
Darlehen der Landesbank Rheinland-Pfalz, abgesichert durch eine Landesbürgschaft, als
Betriebsausgabe erscheint. Diesseits erscheint es zunächst verwunderlich, wie Sie in den
Besitz der Akte gelangt sind, obwohl Sie kein Beteiligter des genannten Verfahrens sind
und Sie weder Akteneinsicht hatten, noch beansprucht haben. Nichtsdestotrotz beruht Ihr
Vorwurf auf einer offensichtlichen Vermutung, daß allein die Hingabe eines bestimmten
Geldbetrages an einen Politiker bereits eine Parteispende darstellt. Durch nichts haben
Sie belegen können, daß es sich auch tatsächlich um eine Parteispende nach der
Zweckrichtung des hingegebenen Geldbetrages gehandelt hatte. Bereits nach Ihrer eigenen
Darstellung liegt es demgegenüber näher, eine Betriebsausgabe anzunehmen, wenn, falls
Ihre Darstellung zutrifft, das Geld für die "Erstellung" des Prospektes
"Guten Morgen Sachsen" verwandt worden ist. Hier drängt sich nämlich auf, daß
die Fa. SÜWEDA Werbung in dieser Broschüre finanziert hat. Sie selbst haben in Ihrer
Anzeige handschriftlich das Wort "offensichtlich" im Zusammenhang mit dem
Begriff Parteispende hinzugesetzt. Außer Ihren besagten Vermutungen liegen keine
konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat vor."
Auch wenn sich dem Staatsanwalt aus welchen Gründen auch immer -
"aufdrängt, daß die Firma SÜWEDA Werbung in dieser Broschüre finanziert
hat", müßte er es eigentlich besser gewußt haben. Der Prospekt enthält nämlich -
der Prospekt lag Infosat zur Einsicht vor - keinerlei Werbung für die Firma SÜWEDA,
sondern ausschließlich Wahlwerbung für die CDU. Aber vielleicht redet sich die
Staatsanwaltschaft ebenso geschickt heraus, wie das rheinland-pfälzische
Wirtschaftsministerium, das angab, "unsicher in der Auslegung des UBG-Gesetzes"
gewesen zu sein, obwohl die Vorgaben - selbst für Laien eindeutig - wörtlich im Gesetz
stehen. Es könnte ja sein, daß die Staatsanwaltschaft "unsicher in der Auslegung
des CDU-Werbeprospektes" war und hinter der Partei eine Firma vermutete oder
hinter der Parteispende einen Firmenprospekt - oder hinter Preuß die entsprechende
Rückendeckung. Das Justizministerium in Mainz sieht jedenfalls der Gerechtigkeit genüge
getan. Die Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft seien alle - es gibt bis hin zur
Dienstaufsichtsbeschwerde jede Menge davon auch an die Staatsanwaltschaft und den
Generalstaatsanwalt weitergeleitet, bearbeitet und abgelehnt worden. Einen
Gewissenskonflikt der Staatsanwaltschaft, die die Beschwerden gegen sich selbst prüfen
darf, sieht das Justizministerium offenbar nicht. Auch der - schnell nachgeschobene -
Verweis darauf, daß sich auch im Ministerium etliche Fachleute mit dieser Thematik
beschäftigt hätten, überzeugt angesichts der Ergebnisse nicht so recht.
- aha/08/130 -
Ach ja - hier noch ein kleiner Nachtrag,
der die Versuche der Süweda/AGFB, sich in ein besseres Licht zu setzen deutlich
relativiert. Die Firma Future Securities GmbH, geht bei der Bewertung der
Süweda/AGFB-Aktie von einem Wert um die 15 Mark aus (Stand 1999). Wer aus den Infosat-Artikeln die
astronomischen Summen entnommen hat, zu denen die Aktie einst gehandelt wurde, fragt sich,
wie ein solcher Zusammenbruch überhaupt möglich ist.
Wer Fragen oder Kommentare zu dieser
Thematik hat, kann mich gerne per e-mail kontaktieren. Leider bin ich aber über
die aktuellen Geschehnisse (nach 1996) bei Süweda/AGFB nicht auf
dem Laufenden.
Alexander Hast
President
AHA Media Group, Inc., Los Angeles

Und hier kann an AHA
Media Group, Inc. gemailt
werden:


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